Ein print2forms-Client genauso wie ein print2forms-Gateway sind aus der Sicht eines Windows-Systems nichts anderes als Drucker. Um in einem Windows-System einen neuen Drucker anlegen zu können, benötigt man einen Treiber. Für print2forms wird ein besonderer Treiber verwendet, der die direkte Auswahl von Prozessen direkt aus der Windows-Anwendung heraus gestattet.
Ein Treiber besteht in der Regel nicht nur aus einer einzigen Datei, sondern aus mehreren. Nach erfolgter Installation von print2forms befindet sich im Installationsverzeichnis - in der Regel print2forms - ein Unterverzeichnis mit dem Namen p2fDriver, welches alle Treiberbestandteile enthält.
Am wichtigsten ist die Datei OEMPRINT.INF, die alle Anweisungen zur korrekten Installation des Treibers enthält. Diese Datei wird später vom Assistenten zur Druckerinstallation gelesen. Folgende Datei gehören noch zum print2forms-Treiber:
i386 | Ordner mit den Komponenten des print2forms-Treibers, die für 32-Bit Prozessoren und die zugehörigen Windows-Versionen notwendig sind. |
amd64 | Ordner mit den Komponenten des print2forms-Treibers, die für 64-Bit Prozessoren (ohne Itanium) und die zugehörigen Windows-Versionen notwendig sind. |
ia64 | Ordner mit den Komponenten des print2forms-Treibers, die für 64-Bit Intel Itanium Prozessoren und die zugehörigen Windows-Versionen notwendig sind. |
p2fhplj4.GPD | Druckerbeschreibung für monochrome Laserdrucker, die nur PCL Level 4 unterstützen. |
p2fhplj5.GPD | Druckerbeschreibung für monochrome Laserdrucker, die nur PCL Level 5 oder Level 5e unterstützen. |
p2fhpclj.GPD | Druckerbeschreibung für Farblaserdrucker, die PCL Level 5c unterstützen. |
TTFSUB.GPD | Liste der standardmässig zu nutzenden residenten Druckerschriften. |
oemui.ini | Referenzen auf weitere zu installierende Treiberbestandteile. Wird nur von 'OEMPRINT.INF' während der Installation benötigt. |
p2fDriver.cat | Eine Katalog-Datei, die alle Bestandteile des print2forms-Treibers beschreibt. Wird während der Installation benötigt, um die Integrität des Treibers zu garantieren. |