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Subskription

Die Subskriptionsvereinbarung zu print2forms wurde in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für IT-Recht formuliert und ist erwartungs­gemäss nicht für jeden Leser gleich in allen Konsequenzen zu verstehen. Daher haben wir hier ein paar Szenarien aufge­zeigt, die das Verständnis unseres Regelwerks erläutern sollen.

Warum eine Subskriptionsvereinbarung für Sie als Anwender nützlich und sinnvoll ist, ist im Vorspann des genauen Wortlauts der eigentlichen Subskriptionsvereinbarung auf unserer Firmen-Website erläutert. Es lohnt sich.

Hier nun die Beispielszenarien: 1)


Regelfall

Irgendwann im Laufe des Monats März 2020 wird eine Bestellung über print2forms-Lizenzen und eine Sub­skriptionsvereinbarung aufgegeben. Es wird noch im März geliefert und in Betrieb genommen.

Die erste Subskriptionsvereinbarung -blau- beginnt mit dem Folge­monat (§3.1), also April 2020 und endet mit dem März 2021 (§3.7). Eine vor dem Ende März 2021 abgeschlossene Folge­verein­barung -grün- beginnt wieder im April und endet im März des Folgejahres.




Verlängerte Erstlaufzeit

Irgendwann im Laufe des Monats August 2020 wird eine Bestellung über print2forms-Lizenzen und eine Sub­skriptionsvereinbarung aufgegeben. Es wird noch im August geliefert und in Betrieb genommen.

Die erste Subskriptionsvereinbarung -blau- soll allerdings aus buchhalterischen Gründen mit dem Geschäftsjahr des Kunden synchronisiert werden. Sein Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Laufzeit der ersten Subskriptionsvereinbarung wird auf 15 Monate festgelegt (§3.8) und läuft vom September 2020 bis Dezember 2021 (§3.1).

Eine vor dem Ende Dezember 2021 abgeschlossene Folge­verein­barung -grün- beginnt wieder im Januar und endet im Dezember des Folgejahres (§3.7).




Späterer Einstieg in die erste Vereinbarung

Irgendwann im Laufe des Monats März 2020 wird nur eine Bestellung über print2forms-Lizenzen aufgegeben. Sie werden noch im März geliefert und in Betrieb genommen.

Die erste Subskriptionsvereinbarung -blau- wird erst später, im September 2020 abgeschlossen. Diese Vereinbarung läuft dann vom Oktober 2020 bis September 2021 (§3.7). die Zeit vom April 2020 bis September 2020 ist Über­brückungszeit -rot- (§3.1) und wird deshalb mit 1.5% des Installationswerts berechnet (§6.2).

Eine vor dem Ende September 2021 abgeschlossene Folge­verein­barung -grün- beginnt wieder im Oktober und endet im September des Folgejahres (§3.7).




Späterer Einstieg in Folgevereinbarung

Irgendwann im Laufe des Monats März 2020 wird eine Bestellung über print2forms-Lizenzen und eine Sub­skriptionsvereinbarung aufgegeben. Es wird noch im März geliefert und in Betrieb genommen.

Die erste Subskriptionsvereinbarung -blau- beginnt mit dem Folge­monat (§3.1), also April 2020 und endet mit dem März 2021 (§3.7).

Die Bestellung über eine Folgeverein­barung geht allerdings erst im Mai 2021 ein. Daher beginnt die Folgever­einbarung -grün- im Juni 2021 und endet im Mai 2022 (§3.7).

Die Zeit vom April 2021 bis Mai 2021 ist Überbrückungszeit -rot- (§3.4), und wird mit 1.5% des Installationswerts berechnet.




Rückwirkender Einstieg in Folgevereinbarung

Irgendwann im Laufe des Monats März 2020 wird eine Bestellung über print2forms-Lizenzen und eine Sub­skriptionsvereinbarung aufgegeben. Es wird noch im März geliefert und in Betrieb genommen.

Die erste Subskriptionsvereinbarung -blau- beginnt mit dem Folge­monat (§3.1), also April 2020 und endet mit dem März 2021 (§3.7).

Die Bestellung über eine Folgever­einbarung -grün- geht allerdings erst im Juni 2021 ein. Die Folgever­einbarung soll aber im alten Zeitraster bleiben.

Daher beginnt die Folgever­einbarung wieder im April 2021 und endet im März 2022 (§3.7).

Allerdings ist die Zeit vom April 2021 bis Juni 2021 ebenfalls Überbrückungszeit -rot- (§3.4), und wird mit 2% des Installationswerts berechnet (§6.3).

Die Kosten sind höher als im Fall davor, weil sich die Gesamtlaufzeit der Vereinbarungen hier nicht verlängert.




Nachkauf weiterer Lizenzen

Eine erste Subskriptionsvereinbarung oder eine Folge­vereinbarung blau läuft von April 2020 bis März 2021.

Im Mai 2020 werden zusätzliche Lizenzen für eine Erwei­terung von print2forms bestellt. Wegen der laufenden Subskriptionsvereinbarung muss für diese Lizenzen zwingend eine Vereinbarung für die Rest­laufzeit der laufenden Subskriptionsvereinbarung abgeschlossen werden (§5.1).

Deshalb entsteht formal eine zweite Vereinbarung -hellgrün- nur für die Erweiterung über die Zeit vom Juni 2020 bis März 2021 (§5.2). Diese wird im voraus, in der Regel zusammen mit den neuen Lizenzen, in Rechnung gestellt (§6.5).

Eine Folgevereinbarung -grün- umfasst dann zwingend auch die nachgekauften Lizenzen (§5.2).



Hinweis

  • Mit dem Wort Kauf ist in den Bildern oben der Neu- oder Nachkauf von Lizenzen für print2forms gemeint. Mit dem Wort Abschluss ist der Abschluss (kaufmännisch natürlich auch ein Kauf) der Subskriptionsvereinbarung gemeint.
  • Die maximale Überbrückungszeit vor der ersten Subskriptionsvereinbarung ist auf 24 Monate beschränkt (§3.1). Die maximale Überbrückungszeit vor der Folgevereinbarung ist auf drei Monate beschränkt (§3.2). Die Laugzeitver­längerung der ersten Subskriptionsvereinbarung ist auf elf Monate beschränkt (§3.8).
  • Natürlich kann ein Nachkauf von Lizenzen innerhalb der Laufzeit einer Subskriptionsvereinbarung im Prinzip mehrfach stattfinden. Es entstehen dann formal gesehen noch mehr parallel laufende Vereinbarungen als im letzten Szenario, aber diese Vereinbarungen werden in unserer Datenbank wie eine einzige geführt.
  • Es sind noch einige Spezialfälle mehr denkbar, die in der Praxis auch hin und wieder tatsächlich auftauchen. Sollte Ihre Konstellation mit diesen Beispielen nicht geklärt werden können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



1)
Die Kaufdaten sind vollkommen willkürlich gewählt und nur exemplarisch.

print2forms/subskription.txt · Zuletzt geändert: 2022-04-11 10:45 von volker